Aufgrund der Bildungshoheit der Länder (Förderalismus)sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundesländern uneinheitlich geregelt.
In Nordrhein -Westfalen werden die Elterngreminien z.B. nicht durchgewählt. Das heißt, das auf jeder Ebene Schulpflegschaft, Stadt- oder Kreispflegschaft, Landespflegchaft ggf. Bundeselternrat immer nur auf der jeweiligen Ebene gewählt werden. Das darüber liegende Gremium wird also nicht von unter her beschickt.
Jedoch gibt es bundesweit ähnliche Strukturen und Ziele. Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte (Schulprogramm) und die Kostengestaltung (Schuletat).
